Rechtsprechung
OLG Dresden, 28.03.1996 - 7 U 1448/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Abgrenzung von Gesamtvollstreckungsforderung und Masseansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GesO § 9 Abs. 1 S. 1 § 13; KO § 17 Abs. 1; VerglO
Behandlung der Ansprüche der Gläubiger aus Sukzessivlieferungsverträgen in der Insolvenz des Schuldners
Verfahrensgang
- LG Dresden - 48 O 461/94
- OLG Dresden, 28.03.1996 - 7 U 1448/95
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 715
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 04.12.1995 - 2 U 1510/95
Wahlrecht des Gesamtvollstreckungsverwalter bei Sukzessivlieferungsvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1996 - 7 U 1448/95
»Die sinnentsprechende Auslegung des § 9 Abs. 1 S. 1 GesO ergibt, daß mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens die Ansprüche der Gläubiger aus Sukzessivlieferungsverträgen hinsichtlich der bisher erfolgten Lieferungen von Gesetzes wegen Gesamtvollstreckungsforderungen darstellen, während die danach entstandenen Kaufpreisforderungen Masseansprüche sind i.S. des § 13 Abs. 1 GesO , ohne daß es im einzelnen darauf ankäme, ob die Erfüllungsverlangen des Verwalters als Erfüllungsverlangen für die Zukunft anzusehen sind (insoweit Abweichung zu OLG Dresden ZIP 1995, 2001 = EWiR 1996, 117 (Lüke)).«.Nach allem ergibt mithin bereits eine Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 1 GesO , daß mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens die Ansprüche der Gläubiger aus Sukzessivlieferungsverträgen hinsichtlich der bisher erfolgten Lieferungen von Gesetzes wegen Gesamtvollstreckungsforderungen darstellen, während die danach entstandenen Kaufpreisforderungen Masseansprüche sind im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 GesO , ohne daß es im einzelnen darauf ankäme, ob die Aufforderungen des Beklagten an die Klägerin vom 21.10.1993 und 28.11.1994 als Erfüllungsverlangen für die Zukunft anzusehen sind, (vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall: OLG Dresden, ZIP 95, 2001 ff).
- BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.1996 - 7 U 1448/95
Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 4.5.1995 zu §§ 17, 55 KO ausgeführt hat (ZIP 95, 926 ff), ist Sinn des 9 17 KO lediglich, daß die Masse für die von ihr erbrachte Leistung auch die Gegenleistung erhalten soll.